Die Rechtsanwaltspartnerschaft Rechtsanwälte SZK ist eine auf das öffentliche Recht und Immobilienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Büros in Wiesbaden und Darmstadt. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundesweit in den Bereichen Bauen & Immobilien, Planen & Umwelt sowie Öffentliche Aufträge. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem in der Kommunalberatung. Unsere Tätigkeit beschränkt sich im öffentlichen Recht auf das Baurecht, Fachplanungsrecht, Umweltrecht, Abgabenrecht, Kommunalrecht und Vergaberecht einschließlich verwandter Rechtsgebiete. Im Immobilienrecht sind wir ausschließlich im Bau- und Architektenrecht sowie im Grundstücksrecht und Gewerbemietrecht tätig. Entsprechend diesen Schwerpunkten verfügt unsere Rechtsanwaltspartnerschaft mit Rechtsanwalt Zweschper über einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie mit den Rechtsanwälten Dr. Stapelfeldt und Krumb über zwei Fachanwälte für Verwaltungsrecht.
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Öffentlichkeitsbeteiligung in Planfeststellungsverfahren soll nach Ansicht der Bundesregierung verbessert werden
Zurück04.06.2012 | Planen & UmweltDie Öffentlichkeit soll nach dem Willen der Bundesregierung bei der Planung von Großvorhaben künftig stärker beteiligt werden. Dies geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (BT-Drs. 17/9666) hervor, über den der Bundestag am 24.05.2012 in erster Lesung berät. Ziel der Vorlage ist es der Regierung zufolge, durch die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung die Planung von Vorhaben zu optimieren, Transparenz zu schaffen und damit die Akzeptanz von Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen zu fördern.
Wie die Bundesregierung schreibt, werden vor allem bei Großvorhaben, deren Auswirkungen über die Einwirkungen auf ihre unmittelbare Umgebung hinausgehen und die oft Bedeutung über ihren Standort hinaus haben, die bestehenden Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren als nicht mehr ausreichend empfunden. Hier sei ein zunehmendes Interesse der Bürger an frühzeitiger Beteiligung und Mitsprache festzustellen.
Vorgesehen ist dem Gesetzentwurf zufolge, im Verwaltungsverfahrensgesetz allgemeine Vorschriften über die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung einzuführen. Sie soll vor dem eigentlichen Verwaltungsverfahren - also vor der förmlichen Antragstellung - erfolgen und eine frühzeitige Unterrichtung über allgemeine Ziele des Vorhabens, die Mittel der Verwirklichung und die voraussichtlichen Auswirkungen ebenso umfassen wie die Gelegenheit zur Äußerung für die Öffentlichkeit, Erörterung und Mitteilung der Ergebnisse an die zuständige Behörde. Diese soll verpflichtet werden, bei dem Vorhabenträger auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuwirken. Eine Verpflichtung des Trägers zu ihrer Durchführung soll indes nicht eingeführt werden.
Ferner sollen verallgemeinerungsfähige Regelungen zum Planfeststellungsverfahren, die mit dem sogenannten Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz von 2006 eingeführt wurden, aus verschiedenen Fachgesetzen in das Verwaltungsverfahrensgesetz übertragen werden. In den betroffenen Fachgesetzen sollen die überflüssig gewordenen Regelungen gestrichen werden.
Der Bundesrat bittet in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf die Bundesregierung unter anderem, die Anwendung der Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach fünf Jahren unter Einbeziehung eines oder mehrerer wissenschaftlicher Sachverständiger zu evaluieren. In ihrer Gegenäußerung verweist die Bundesregierung darauf, dass sie laufend die Rechtsanwendung und möglichen Änderungsbedarf überprüfe und - zusammen mit den Ländern - auch die Anwendungspraxis der geplanten Regelung beobachten werde.
Quelle: Pressemitteilung Bundesregierung
Ansprechpartner
Dr. Alfred Stapelfeldt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
SZK-Kommunalvorträge
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- Das nationale Vergaberecht - Bekanntmachung & Submission (Februar 2008)
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- Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB - Grundlagen & aktuelle Rechtsprechung (August 2011)
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- Inhouse-Schulung "Städtebauliche Verträge" für mehrere südhessische Kommunen am 17.04.2013 (zusammen mit RA Krumb)
TU Darmstadt
- Vortrag "Umweltrechtlicher Rahmen der Produktentwicklung - Umweltproduktrecht", TU Darmstadt (2007)
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