Nachrichtenarchiv

Die Rechtsanwaltspartnerschaft Rechtsanwälte SZK ist eine auf das öffentliche Recht und Immobilienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Büros in Wiesbaden und Darmstadt. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundesweit in den Bereichen Bauen & Immobilien, Planen & Umwelt sowie Öffentliche Aufträge. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem in der Kommunalberatung. Unsere Tätigkeit beschränkt sich im öffentlichen Recht auf das Baurecht, Fachplanungsrecht, Umweltrecht, Abgabenrecht, Kommunalrecht und Vergaberecht einschließlich verwandter Rechtsgebiete. Im Immobilienrecht sind wir ausschließlich im Bau- und Architektenrecht sowie im Grundstücksrecht und Gewerbemietrecht tätig. Entsprechend diesen Schwerpunkten verfügt unsere Rechtsanwaltspartnerschaft mit Rechtsanwalt Zweschper über einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie mit den Rechtsanwälten Dr. Stapelfeldt und Krumb über zwei Fachanwälte für Verwaltungsrecht.

Wir veröffentlichen regelmäßig auf unserer Homepage aktuelle Nachrichten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung, die für unsere Praxisfelder und unsere Mandanten relevant sind.



VGH Mannheim: Angemessenheit einer Fristverkürzung nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB richtet sich danach, ob der Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung noch erfüllt werden kann15.04.2013 | Planen & Umwelt

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hatte sich in einem Urteil vom 28.11.2012 (3 S 2313/10) unter anderen mit der Frage auseinander zu setzen, wann eine Fristverkürzung nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB noch als angemessen angesehen werden kann und von welcher Bedeutung es in diesem Zusammenhang ist, dass ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird. Im zu entscheidenden Fall hatte die Gemeinde die Frist nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 12 Tage festgelegt. Dies wurde vom VGH beanstandet.




VGH Mannheim: Vorläufiger Baustopp für Krematorium im Gewerbegebiet – Bebauungsplan berücksichtigt Rücksichtnahmegebot nicht hinreichend08.04.2013 | Planen & Umwelt

Mit Beschluss vom 27.02.2013 (3 S 491/12) hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim im Ergebnis den vom Verwaltungsgericht Karlsruhe verfügten Baustopp gegen die Errichtung eines Krematoriums in einem Gewerbegebiet bestätigt und dies mit einem Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot begründet. Die Nutzungskonflikte durch das Nebeneinander von Gewerbe und Krematorium werden nicht allein dadurch gelöst, dass die Gemeinde im Gewerbegebiet ein Baugrundstück als Sondergebiet für ein Krematorium überplant, ohne einen Mindestabstand zur gewerblichen Nutzung zu sichern.




VGH Mannheim: Lockerung des Brennstoffverbots im Bebauungsplan zu Gunsten von Holzpellets und Holzbriketts rechtmäßig28.03.2013 | Planen & Umwelt

Die Änderungen der Bebauungspläne "Hummelberg-West" und "Hummelberg-West 1. Änderung", mit denen die Gemeinde Illingen das strenge Verbot gelockert hat, feste und flüssige Brennstoffe zu verwenden, sind im Wesentlichen rechtmäßig. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim mit Urteil vom 7.2.2013 (5 S 2690/11). Mit seinem Urteil hat der VGH die Normenkontrollanträge von zwei Bewohnern des Wohngebiets Hummelberg (Antragsteller) zum überwiegenden Teil abgewiesen. Erfolg hatten die Normenkontrollanträge nur, soweit ein Formulierungsfehler auch die Verwendung schadstoffhaltiger Hölzer als Brennstoff zuließ; diese Festsetzungen sind unwirksam.




OVG Hamburg: Wasserrechtliche Erlaubnis für Steinkohlekraftwerk aufgehoben – Kein Kühlwasser aus der Elbe20.03.2013 | Planen & Umwelt

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21.01.2013 (5 E 11/08) im Verfahren um die wasserrechtliche Erlaubnis für das in Bau befindliche Steinkohlekraftwerk Moorburg der Klage des BUND, Landesverband Hamburg e.V., weitgehend stattgegeben und hat die der Fa. Vattenfall Europe Generation AG erteilte wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb des Kraftwerks insoweit aufgehoben, als darin die Entnahme und Wiedereinleitung von Kühlwasser im Umfang von 64,4 cbm pro Sekunde aus der Süderelbe für die sog. Durchlaufkühlung zugelassen wird. Das hat zur Konsequenz, dass das Kraftwerk nach seiner Fertigstellung nur im Verfahren der sog. Kreislaufkühlung, d.h. durch den Einsatz des bereits errichteten Hybrid-Kühlturms, betrieben werden darf. Soweit der BUND den Betrieb des Kraftwerks mit Hybrid-Kühltürmen angegriffen hat, ist seine Klage hingegen abgewiesen worden.




BVerwG: Sicherheitsleistung für Rückbaukosten einer Windkraftanlage zulässig11.03.2013 | Planen & Umwelt

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil 17.10.2012 (4 C 5/11) entschieden, dass eine Nebenbestimmung in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, wonach die Betreiberin einer Windenergieanlage vor Beginn der Bauarbeiten - zur Finanzierung der Rückbaukosten nach dauerhafter Nutzungsaufgabe der Windenergieanlage - eine Sicherheitsleistung in Höhe von 36 000 € je Megawatt in Form einer der in § 232 BGB genannten Sicherungsarten zu erbringen habe, auch dann (zusätzlich) verlangt werden kann, wenn zur Sicherung bereits eine Baulast bestellt wurde.




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