Nachrichtenarchiv

Die Rechtsanwaltspartnerschaft Rechtsanwälte SZK ist eine auf das öffentliche Recht und Immobilienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Büros in Wiesbaden und Darmstadt. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundesweit in den Bereichen Bauen & Immobilien, Planen & Umwelt sowie Öffentliche Aufträge. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem in der Kommunalberatung. Unsere Tätigkeit beschränkt sich im öffentlichen Recht auf das Baurecht, Fachplanungsrecht, Umweltrecht, Abgabenrecht, Kommunalrecht und Vergaberecht einschließlich verwandter Rechtsgebiete. Im Immobilienrecht sind wir ausschließlich im Bau- und Architektenrecht sowie im Grundstücksrecht und Gewerbemietrecht tätig. Entsprechend diesen Schwerpunkten verfügt unsere Rechtsanwaltspartnerschaft mit Rechtsanwalt Zweschper über einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie mit den Rechtsanwälten Dr. Stapelfeldt und Krumb über zwei Fachanwälte für Verwaltungsrecht.

Wir veröffentlichen regelmäßig auf unserer Homepage aktuelle Nachrichten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung, die für unsere Praxisfelder und unsere Mandanten relevant sind.



Bettensteuer für beruflich zwingende entgeltliche Übernachtungen rechtswidrig

Zurück19.07.2012 | Kommunalberatung

Gemeinden dürfen die oft auch als «Bettensteuer» bezeichnete Übernachtungsteuer nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in zwei Normenkontrollverfahren entschieden und die zugrunde liegenden Satzungen für unwirksam erklärt.

 

Zu: BVerwG, Urteil vom 11.07.2012 - 9 CN 1.11; 9 CN 2.11.

 

Die Revisionsklägerinnen betreiben Hotels in Trier und Bingen am Rhein. Beide Städte erheben nach ihren Satzungen eine sogenannte Kulturförderabgabe für entgeltliche Übernachtungen in ihrem Stadtgebiet. Die Normenkontrollanträge gegen die Satzungen waren vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz erfolglos geblieben. Auf die Revisionen hat das Bundesverwaltungsgericht die OVG-Urteile geändert und die Satzungen für unwirksam erklärt.

 

Die Kulturförderabgabe auf Übernachtungen sei eine örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a GG, erläutern die Richter. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts erfassten Aufwandsteuern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die darin zum Ausdruck komme, dass Einkommen für den persönlichen Lebensbedarf (Konsum) über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs verwendet werde. Diese Voraussetzung liege zwar vor bei entgeltlichen Übernachtungen aus privaten, insbesondere touristischen Gründen. Sie fehle aber bei entgeltlichen Übernachtungen, die beruflich zwingend erforderlich sind. Solche Übernachtungen dienten bei einer wertenden Betrachtung nicht der Verwendung, sondern der Erzielung von Einkommen und unterlägen daher nicht der Aufwandbesteuerung.

 

Eine Aufwandsteuer dürfe darüber hinaus einer bundesgesetzlich geregelten Steuer nicht gleichartig sein, heißt es in der Entscheidung weiter. Die Aufwandsteuern für privat veranlasste Übernachtungen seien demnach nach einer Gesamtbewertung nicht als gleichartig mit der Umsatzsteuer anzusehen. Zwar wiesen sie Ähnlichkeiten mit der Umsatzsteuer auf, unterschieden sich dem Gericht zufolge aber von ihr erheblich: Denn sie erfassten den Steuergegenstand «Entgelt für Übernachtung» nur in einem Teilbereich (private Übernachtung) und würden nach den hier angegriffenen Satzungen nur zeitlich begrenzt für vier beziehungsweise sieben zusammenhängende Übernachtungstage erhoben, während die Umsatzsteuer alle Lieferungen und sonstigen Leistungen des Unternehmers betreffe und ohne eine derartige zeitliche Grenze anfalle. Auch sähen die Satzungen einen Steuerpauschalbetrag vor, während die Umsatzsteuer sich nach einem Hundertsatz vom Übernachtungsentgelt berechne; zudem würde die Übernachtungsteuer anders als die Umsatzsteuer nur von Erwachsenen erhoben.

 

Die Satzungen sind laut BVerwG nicht nur teilweise, sondern in vollem Umfang unwirksam, weil sie nicht teilbar sind. Es fehle jegliche Regelung, wie berufsbedingte Übernachtungen von privaten zu unterscheiden seien und wie entsprechende Angaben kontrolliert werden sollen. Das führe zu Ungewissheit über die Besteuerungsvoraussetzungen, die auch nicht für eine Übergangszeit hingenommen werden könne.

Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck, 12. Juli 2012.

Ansprechpartner

Dr. Alfred Stapelfeldt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fon:
0611-50406340
Fax:
0611-50406341
Mail:
stapelfeldt@rechtsanwaelteszk.de

SZK-Kommunalvorträge

  • Interkommunale Zusammenarbeit und Vergaberecht (April 2006)
  • Gemeindliches Einvernehmen - Grundlagen & aktuelle Rechtsprechung (Mai 2006)
  • Interkommunale Abstimmung im Bauplanungsrecht (2006)
  • Grundzüge des Planfeststellungsverfahrens am Beispiel der Planung von Eisenbahntrassen - zusammen mit RA Krumb (2007)
  • Das nationale Vergaberecht - Vorbereitung der Vergabe (Januar 2008)
  • Das nationale Vergaberecht - Bekanntmachung & Submission (Februar 2008)
  • Aktuelle Entwicklungen im Vergabrecht - GWB 2009, VOB/A 2009, VOL/A 2009, VOF 2009 (Februar 2010)
  • Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB - Grundlagen & aktuelle Rechtsprechung (August 2011)
  • Naturschutz in der Bauleitplanung - Teil 1: Die städtebauliche Eingriffsregelung (Januar 2013) 
  • Windkraft: Standortsteuerung und Genehmigungsverfahren (April 2013)

 

Inhouse-Schulungen für Mandanten

  • Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und Kostenerstattung, Vortrag im Auftrag der Stadt Niedernhausen
  • "Vergaberecht 2007", Kreis Germersheim (Rheinland-Pfalz) zusammen mit RA Zweschper (2007)
  • "Das nationale Vergaberecht", Kreis Germersheim (Rheinland-Pfalz) zusammen mit RA Zweschper (2007)
  • Grundlagen des nationalen und EU-Vergaberechts unter Berücksichtigung der Vergaberechtsreform 2009 und der aktuellen Erlasslage in Hessen, Schulung für eine hessische Gebietskörperschaft zusammen mit RA Zweschper (März 2009)
  • Kommunale Korruptionsprävention, Schulung für eine hessische Kommune zusammen mit RA Krumb (Oktober 2010)
  • Kommunale Korruptionsprävention, Schulung für eine hessische Kommune zusammen mit RA Krumb (November 2010)
  • Kommunale Korruptionsprävention, Schulung für eine hessische Kommune zusammen mit RA Krumb (Januar 2012)
  • Kommunale Korruptionsprävention, Schulung für vier hessische Kommunen zusammen mit RA Krumb (Februar 2012)
  • Kommunale Korruptionsprävention, Schulung für eine hessische Kommune zusammen mit RA Krumb (Februar 2012)
  • Kommunale Korruptionsprävention, Schulung für fünf hessische Kommunen zusammen mit RA Krumb (März 2012)
  • Kommunale Korruptionsprävention, Schulung für eine hessische Kommune zusammen mit RA Krumb (März 2012)
  • Inhouse-Schulung "Städtebauliche Verträge" für mehrere südhessische Kommunen am 17.04.2013 (zusammen mit RA Krumb)

 

TU Darmstadt

  • Vortrag "Umweltrechtlicher Rahmen der Produktentwicklung - Umweltproduktrecht", TU Darmstadt (2007)
  • Vortrag "Umweltrechtlicher Rahmen der Produktentwicklung - Umweltproduktrecht", TU Darmstadt (November 2008)
  • Vortrag "Umweltrechtlicher Rahmen der Produktentwicklung - Umweltproduktrecht", TU Darmstadt (Dezember 2009)
  • Vortrag "Umweltrechtlicher Rahmen der Produktentwicklung - Umweltproduktrecht", TU Darmstadt (November 2010)
  • Vortrag "Umweltrechtlicher Rahmen der Produktentwicklung - Umweltproduktrecht", TU Darmstadt (November 2011)
  • Vortrag "Umweltrechtlicher Rahmen der Produktentwicklung - Umweltproduktrecht", TU Darmstadt (November 2012)

 

FH Mainz

  • Vorlesung Umweltrecht für Bauingenieure, WS 2012/2013
  • Vorlesung Umweltrecht für Bauingenieure, SS 2012

 

Einführungsarbeitsgemeinschaft Anwaltsstation

  • Der Anwalt im Verwaltungsverfahren - Schulung im Rahmen der Einführungsarbeitsgemeinschaft zur Anwaltstation für Referendare am LG Frankfurt (Juli 2008)
  • Der Anwalt im Verwaltungsverfahren - Schulung im Rahmen der Einführungsarbeitsgemeinschaft zur Anwaltstation für Referendare am LG Frankfurt (November 2008)
  • Der Anwalt im Verwaltungsverfahren - Schulung im Rahmen der Einführungsarbeitsgemeinschaft zur Anwaltsstation für Referendare am LG Frankfurt (März 2009)
  • Der Anwalt im Verwaltungsverfahren - Schulung im Rahmen der Einführungsarbeitsgemeinschaft zur Anwaltsstation für Referendare am LG Frankfurt (Juli 2009)
  • Der Anwalt im Verwaltungsverfahren - Schulung im Rahmen der Einführungsarbeitsgemeinschaft zur Anwaltsstation für Referendare am LG Frankfurt (November 2009)
  • Der Anwalt im Verwaltungsverfahren - Schulung im Rahmen der Einführungsarbeitsgemeinschaft zur Anwaltsstation für Referendare am LG Frankfurt (Januar 2010) 
  • Der Anwalt im Verwaltungsverfahren - Schulung im Rahmen der Einführungsarbeitsgemeinschaft zur Anwaltsstation für Referendare am LG Frankfurt (Mai 2010)
  • Der Anwalt im Verwaltungsverfahren - Schulung im Rahmen der Einführungsarbeitsgemeinschaft zur Anwaltsstation für Referendare am LG Frankfurt (Januar 2011)
  • Der Anwalt im Verwaltungsverfahren - Schulung im Rahmen der Einführungsarbeitsgemeinschaft zur Anwaltsstation für Referendare am LG Frankfurt (Mai 2011)
  • Der Anwalt im Verwaltungsverfahren - Schulung im Rahmen der Einführungsarbeitsgemeinschaft zur Anwaltsstation für Referendare am LG Frankfurt (November 2011)
  • Der Anwalt im Verwaltungsverfahren - Schulung im Rahmen der Einführungsarbeitsgemeinschaft zur Anwaltsstation für Referendare am LG Frankfurt (März 2012)
  • Der Anwalt im Verwaltungsverfahren - Schulung im Rahmen der Einführungsarbeitsgemeinschaft zur Anwaltsstation für Referendare am LG Frankfurt (September 2012)
  • Der Anwalt im Verwaltungsverfahren - Schulung im Rahmen der Einführungsarbeitsgemeinschaft zur Anwaltsstation für Referendare am LG Frankfurt (Januar 2013)

 

Sonstiges

  • Sanitätsdienstlehrgang - Rechtsgrundlagen - des DRK-KV Rheingau-Taunus (25.10.2012)
  • BOS-Funklehrgang - Rechtlicher Teil - des DRK-KV Rheingau-Taunus (13.10.2012)
  • BOS-Funklehrgang - Rechtlicher Teil - des DRK-KV Rheingau-Taunus (28.01.2012)
  • Public Private Partnership - Grundlagenseminar, Tagesseminar an der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz (Juni 2005)
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